Gema siegt vor Gericht über YouTube

Für die Nutzer ändert sich jedoch wenig

Die deutsche Musik-Verwertungsgesellschaft Gema hat vor Gericht einen Sieg über Google bzw. dessen Tochterunternehmen YouTube errungen: Bisher hat das Video-Portal bei vielen in Deutschland gesperrten Videos den folgenden Hinweis eingeblendet: “Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.” Damit schob YouTube vollständig der Gema den schwarzen Peter zu. Das Landgericht München bestätigt das nun in einem Urteil als “irreführend”.

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Das Ergebnis des Urteils wirkt jedoch wenig dramatisch: YouTube soll sich zu einer Unterlassung verpflichten und die bestehenden Texte entfernen. Das Video-Portal will stattdessen nun folgende Formulierung einblenden: “Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten.” Das ist zwar näher an der Realität – denn zu einer Einigung gehören immer zwei – benennt aber weiterhin die Gema als eine Art Kontrahent. YouTube wartet nun auf die konkrete Urteilsbegründung, um eventuell in Berufung zu gehen.

YouTube hat sich im Ausland bereits mit vielen Verwertungsgesellschaften geeinigt. Nur in Deutschland gibt es mit der Gema seit Jahren Probleme. Gegenseitige Vorwürfe sind bisher die Folge. Die Leidtragenden sind natürlich die Nutzer, die in Deutschland selbst viele legal durch die Künstler bereitgestellten Videos nicht auf YouTube sehen können.

Quelle: Eigene

André Westphal

Redakteur

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