Institut warnt vor Vorratsdatenspeicherung

Deutsches Institut für Menschenrechte ist entsetzt

Bundeskanzlerin Angela Merkel möchte die äußerst umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder ins Spiel bringen. Die Kanzlerin hält an den Überwachsungsplänen fest, trotzdem mehrere Gerichte die geplanten Maßnahmen bereits als rechtswidrig bezeichnet hatten. Überarbeitete Versionen sollen die juristischen Probleme umgehen und deutsche Bürger unters Daten-Mikroskop schicken. Darüber zeigt sich nun auch das Deutsche Institut für Menschenrechte entsetzt und warnt ausdrücklich vor einer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.

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Anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar mahnt die Direktorin Beate Rudolf: „Metadaten zu Telekommunikationsvorgängen sind hochsensible Daten. Ihre pauschale Speicherung auf Vorrat stellt einen schweren Eingriff in die Grund- und Menschenrechte dar. Dies haben das Bundesverfassungsgericht, der Europäische Gerichtshof und internationale Menschenrechtsgremien in den vergangenen Jahren eindringlich festgestellt.”

Weiterhin beruft sich Rudolf auf die bereits 2014 erfolgte Kritik des Europäischen Gerichtshofes an der Vorratsdatenspeicherung: “Der Europäische Gerichtshof hat 2014 deutlich gemacht, dass die Vorratsdatenspeicherung zwar einen legitimen Zweck verfolgt, die undifferenzierte Registrierung des Kommunikationsverhaltens fast der gesamten europäischen Bevölkerung jedoch völlig unverhältnismäßig und nicht erforderlich ist.”

Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass sich Kanzlerin Merkel von derlei Argumentationen in der Regel wenig beeindrucken lässt und an dem Thema Vorratsdatenspeicherung festhalten will.

Quelle: E-Mail

André Westphal

Redakteur

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