Das europäische Berufungsgericht entschied heute das die Konsole als Computer einzustufen sei und hob damit ein Urteil des europäischen Gerichtshofs auf, wonach die PlayStation 2 als Spielkonsole klassifiziert wurde. Begründet wurde das Urteil dadurch das die verwendeten Hardware-Komponenten und nicht der Einsatzzweck bei einer Einstufung entscheidend sind. Dieses Verfahren wurde von Sony schon seit längerer Zeit geführt, da die Importzölle für Spielkonsolen weitaus höher liegen. Durch das heutige Urteil kann man sich bei Sony nun auf Rückerstattungen in Millionenhöhe freuen.
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