Laut einem Bericht von Heise Online haben die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften neue Tarife für Urheberrechtsabgaben veröffentlicht. Darin fordern die Verwertungsgesellschaften höhere Urheberrechtsabgaben auf externe Festplatten. Hinzu kommt, dass diese rückwirkend zum Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft am 01. Januar 2008 gelten sollen. Zuvor wurden die Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Branchenverbänden ohne Ergebnis abgebrochen.
Unterschieden wird bei den Forderungen zwischen Multimedia-, Netzwerk- sowie externe Festplatten. Dabei ist es egal, ob eine Festplatte, eine SSD oder eine Kombination aus HDD und Flashspeicher verbaut ist. Die geforderte Abgabe pro Gerät liegt zwischen 5 und 34 Euro. So werden für eine externe USB-Festplatte mit weniger als einem Terabyte Speicherplatz 7 Euro fällig und bei mehr als einem Terabyte sind es 9 Euro. Für eine externe Netzwerk-Festplatte mit weniger als einem TByte beträgt die geforderte Abgabe 5 Euro und ab einem TByte sind es schon 17 Euro. Am Höchsten fallen die Abgaben für Multimedia-Festplatten aus. Während die Urheberrechtsabgabe bei normalen Multimedia-Festplatten 19 Euro beträgt, sind es bei Multimedia-Festplatten mit Empfangseinheit ganze 34 Euro. Die Speicherkapazität hat bei Multimedia-Festplatten keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der Abgabe.
Importeure und Hersteller von externen Festplatten sollen bereits von den Urheberrechsabgaben in Kenntnis gesetzt worden sein. Allerdings gilt es als wahrscheinlich, dass die Angelegenheit erst vor Gericht geklärt wird.
Quelle: heise online
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