Microsoft liefert seine Xbox One standardmäßig mit der Bewegungssteuerung / Kamera Kinect 2 aus. Tatsächlich soll die Konsole sogar den Dienst verweigern, wenn der Kinect-Nachfolger nicht angekoppelt ist. Speziell in Europa hat man diese Neuigkeit mit Skepsis zur Kenntnis genommen und fürchtet, Microsoft könnte über die Kamera der Xbox One allerlei Nutzerüberwachungen ausführen. Ein Ende 2012 gestellter Patentantrag des Herstellers, der jetzt in der Presse unter die Lupe genommen wurde, verstärkt die Bedenken.
In dem Patentantrag beschreibt Microsoft eine Methode, um die Kosten für Inhalte nach der Zuschaueranzahl festzulegen: Wollen etwa zwei Anwender einen Stream abrufen, wäre dann ein höherer Preis fällig, als bei nur einem Zuschauer. Als Grundlage der Technik dient die zweite Kinect-Version, die per Gesichtserkennung bis zu sechs individuelle Nutzer identifiziert. Microsoft beschreibt das Patent beim US Patent and Trademark Office (USPTO) als “Regulierung des Content-Vertriebs anhand der Zuschauerzahl”. Wer jetzt meint der Datenschutz müsste in Deutschland sowieso einschreiten, irrt: Da die Gesichtserkennung nur lokal läuft und die Ergebnisse nicht an Server weitergereicht werden, wäre die Methode legal. Die Xbox One würde lediglich übermitteln, dass beispielsweise vier statt eines Zuschauers vorm Fernseher sitzen. Ob Microsoft das Patent aber in die Tat umsetzt, ist natürlich ohnehin offen.
Die Kollegen von der Website futurezone.at spinnen die Geschichte sogar noch weiter: Obgleich Kinect am Markt international eher schlecht als recht angenommen wurde, integriert Microsoft den Sensor nun wesentlich tiefer in sein Konsolensystem. Dies spreche Bände darüber, dass es hier nicht um Nutzerwünsche, sondern Datenerhebung gehe. Personalisierte Werbung werde auf der Xbox One nach deren Meinung eine enorme Rolle spielen.
Vielen Dank an unser Community-Mitglied “Iruwen” für die Hinweise!
Quelle: USPTO
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