Im Vereinigten Königreich könnte ein Rechtsstreit um die Smart TVs des südkoreanischen Herstellers LG anstehen. So gibt es dort einen interessanten Fall: Der Käufer eines Smart TVs weigerte sich zur Nutzung der Internet-Features LGs Datenschutzrichtlinien zuzustimmen. Laut eigenen Aussagen sei der Anwender mit den Bedingungen nicht einverstanden gewesen, die zur Nutzung von Features wie Skype, dem iPlayer der BBC und weiterer Apps voraussetzen, dass man als Kunde sein Verhalten gegenüber LG offenlege und die Sammlung / Auswertung von Daten erlaube.
Als Reaktion wurde der Besitzer des Smart-TVs von den Internetfunktionen ausgeschlossen. Dies erklärt LG so auch selbst: Wer den Datenschutzrichtlinien und der Sammlung, Auswertung und Archivierung von Kundendaten seine Zustimmung verweigere, müsse auf die Smart-TV-Funktionen verzichten. Der Hersteller nimmt sich in seinen Datenschutzrichtlinien zudem Änderungen für die Zukunft heraus.
Die Frage lautet nun, ob dieses Vorgehen rechtlich legitim ist. Zumindest dann, wenn Änderungen die Datenschutzrichtlinien nach dem Kauf tatsächlich stark ändern oder Nutzer nicht ausreichend informiert werden, könnte die Grundlage für einen Rechtsstreit bestehen.
Quelle: Consumerist
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